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Sonderpädagogische Förderung

Jede Integrierte Sekundarschule ist verpflichtet, pro Klasse bis zu 4 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen. Damit wir diese Schülerinnen und Schüler qualifiziert beschulen können, haben wir in unserem Kollegium spezialisierte Sonderpädagoginnen und -pädagogen mit den Schwerpunkten:

  • Hören
  • Sprache
  • Emotional-soziale Entwicklung
  • Lernen
  • Geistige Entwicklung

Die Kolleginnen und Kollegen der Fachkonferenz "Sonderpädagogik" erstellen zusammen mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern  die Förderpläne und erarbeiten zur Zeit ein Sonderpädagogisches Gesamtkonzept für unsere Schule. Es ist beabsichtigt, entsprechend den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler temporäre Lerngruppen einzurichten.

 

 

 




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